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   BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74   

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https://dejure.org/1975,4687
BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74 (https://dejure.org/1975,4687)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1975 - 1 StR 341/74 (https://dejure.org/1975,4687)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74 (https://dejure.org/1975,4687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich begangenen Mord - Judenerschießungen des Einsatzkommandes 10 a von August bis Oktober 1941 in Russland - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Verjährung ...

  • junsv.nl

    Massenerschiessung von Juden und - vereinzelt - nicht-jüdischen Zivilisten auf dem Vormarsch im Operationsgebiet des XXX.Armeekorps in der südlichen Ukraine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Ob dem Urteil für das Revisionsgericht bindend zu entnehmen ist, die Feststellung des von W. erlittenen Schlaganfalls beruhe auf dem Ergebnis der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 21, 149, 159), oder ob der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise eine Prüfung des Revisionsgerichts gebieten könnte, ob das die Angaben über den Schlaganfall des Zeugen enthaltende staatsanwaltschaftliche Vernehmungsprotokoll vom 26. November 1970 (vgl. Rev.begr. S. 57) ohne Vorhalt in der Hauptverhandlung dem Urteil zugrunde gelegt worden sei (vgl. BGHSt 22, 26 ff), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben.

    Zum einen ist der Tatrichter nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH NJV 1951, 325), zum anderen erstreckt sich die Beweiskraft des Protokolls nicht auf die im Laufe der Hauptverhandlung gemachten Vorhalte, so daß das Revisionsgericht nicht an Hand der Sitzungsniederschrift nachprüfen kann, ob und inwieweit Vorhalte gemacht worden sind (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151).

  • BGH, 03.07.1973 - 5 StR 166/73
    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Damit wurde der Angeklagte nicht seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1973 - 5 StR 166/73).

    In welcher Schwurgerichtstagung eine Sache verhandelt wird, hängt davon ab, wann die Sache verhandlungsreif wird und ob die Belastung der danach nächsten Schwurgerichtstagung mit anderen Sachen die Verhandlung in ihr gestattet (BGHSt 21, 222, 223; BGH, Urteil vom 3. Juli 1973 - 5 StR 166/73 - insoweit in BGHSt 25, 207 nicht abgedruckt).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Das Schwurgericht hat die dafür bestimmenden Gründe angeführt; eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben, meist auch gar nicht möglich (BGHSt 24, 268).
  • BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66

    Tätigkeit eines Sondereinsatzkommandos in der nationalsozialistischen Zeit -

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Die Rechtsprechung hat auch in anderen Fällen Massentötungen jeweils als einheitliche Tat gewertet (vgl. BGH JZ 1967, 643); dieser Auffassung ist das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum auch hier gefolgt.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Zwar hat der Tatrichter letztlich in eigener Verantwortung und in der Regel ohne Zuziehung eines Sachverständigen zu entscheiden, ob und inwieweit die Aussage eines Zeugen Glauben verdient; liegen aber Umstände vor, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen besondere Sachkunde erforderlich erscheinen lassen, dann stellt sich dem Tatrichter die Frage, ob seine eigene Sachkunde ausreicht oder ob er sich die erforderliche Sachkunde durch einen Sachverständigen verschaffen lassen muß (BGHSt 23, 8, 12); hält er seine eigene Sachkunde für ausreichend, dann müssen die Urteilsgründe Ausführungen enthalten, aus denen sich die Sachkunde in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise ergibt, wobei sich die daran zu stellenden Anforderungen nach dem Maß der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (BGHSt 12, 18).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Da die in Rede stehenden Taten grausam waren und die Grausamkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein "täterbezogenes" Merkmal, sondern "tatbezogen" ist, findet § 50 Abs. 2 StGB aF (= § 28 Abs. 1 StGB n.F.) selbst dann keine Anwendung, wenn der Angeklagte nicht selbst grausam gehandelt hat, so daß sich an der für das Verbrechen des Mordes geltenden Verjährungsfrist auch für den Gehilfen nichts ändert (BGHSt 24, 106, 108 m.zahlr.Nachw.).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Zwar hat der Tatrichter letztlich in eigener Verantwortung und in der Regel ohne Zuziehung eines Sachverständigen zu entscheiden, ob und inwieweit die Aussage eines Zeugen Glauben verdient; liegen aber Umstände vor, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen besondere Sachkunde erforderlich erscheinen lassen, dann stellt sich dem Tatrichter die Frage, ob seine eigene Sachkunde ausreicht oder ob er sich die erforderliche Sachkunde durch einen Sachverständigen verschaffen lassen muß (BGHSt 23, 8, 12); hält er seine eigene Sachkunde für ausreichend, dann müssen die Urteilsgründe Ausführungen enthalten, aus denen sich die Sachkunde in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise ergibt, wobei sich die daran zu stellenden Anforderungen nach dem Maß der Schwierigkeit der Beweisfrage richten (BGHSt 12, 18).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Zum einen ist der Tatrichter nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH NJV 1951, 325), zum anderen erstreckt sich die Beweiskraft des Protokolls nicht auf die im Laufe der Hauptverhandlung gemachten Vorhalte, so daß das Revisionsgericht nicht an Hand der Sitzungsniederschrift nachprüfen kann, ob und inwieweit Vorhalte gemacht worden sind (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Ob dem Urteil für das Revisionsgericht bindend zu entnehmen ist, die Feststellung des von W. erlittenen Schlaganfalls beruhe auf dem Ergebnis der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 21, 149, 159), oder ob der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ausnahmsweise eine Prüfung des Revisionsgerichts gebieten könnte, ob das die Angaben über den Schlaganfall des Zeugen enthaltende staatsanwaltschaftliche Vernehmungsprotokoll vom 26. November 1970 (vgl. Rev.begr. S. 57) ohne Vorhalt in der Hauptverhandlung dem Urteil zugrunde gelegt worden sei (vgl. BGHSt 22, 26 ff), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben.
  • BGH, 09.02.1971 - 1 StR 260/70

    Massentötungen von Juden während des Vormarsches der deutschen Armee in der

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74
    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß in dem Verfahren alle Taten erfaßt werden sollten, an denen der Angeklagte während der Dauer seiner besonders gearteten Tätigkeit für ein Einsatzkommando der Einsatzgruppe D in der Süd-Ukraine beteiligt war; daß die Einzelheiten der verschiedenen Tötungshandlungen noch nicht allenthalben präzisiert waren, lag an der Besonderheit des Verfahrens wegen im Ausland begangener Taten im Rahmen eines gegen Millionen von Juden gerichteten Vernichtungsplans (BGH, Urteil vom 9. Februar 1971 - 1 StR 260/70).
  • BGH, 21.03.1967 - 5 StR 81/67

    Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (LG) - Schwurgericht

  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 601/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord -

  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt

  • BGH, 01.06.1960 - 2 ARs 94/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Daher kann aus der Tatsache, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, nicht geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - bei Dallinger MDR 1971, 720, 721).
  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Aus dem Umstand, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann deshalb nicht geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht, gewertet (BGH Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74, mitgeteilt bei Spiegel DAR 1976, 92).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Von diesen Grundsätzen weicht die Rechtsprechung auch nicht ab, soweit sie es bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Massenverbrechen (z.B. Erschiessungen durch Einsatzkommandos oder Massentötungen in Vernichtungslagern der NS-Zeit) ausreichen lässt, die Opfer durch Angabe von Mindestzahlen festzulegen (vgl. BGH JZ 1967, 643; BGH, Urteil vom 30.Juni 1970 - 3 StR 17/68 ; 6.August 1970 - 4 StR 518/69 ; 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74 ); denn in solchen Fällen wird in der Regel eine durch mehrere Tätigkeiten verübte Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden bestimmten Massentötung als natürliche Handlungseinheit gewertet und dem Täter nur die Zahl der Opfer angelastet, die unter seiner Beteiligung getötet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Übrigens hat der 1. Strafsenat in späteren Entscheidungen ebenfalls hervorgehoben, daß der Tatrichter "nicht verpflichtet ist, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen" (vgl. z.B. 1 StR 341/74 vom 22. Januar 1975).
  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

    Der Tatrichter ist zwar nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    An sich wäre der Tatrichter nicht einmal verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -, vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74 - und vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75).
  • BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77

    Voraussetzungen der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung -

    An der Wirksamkeit der nach altem Recht eingetretenen Verjährung konnte auch die erst am 1. Januar 1975 in Kraft gertretene Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG 1975 nichts mehr ändern (BGH 1 StR 341/74 v. 22.01.1975), auf die sich das Landgericht für seine abweichende Auffassung stützt.
  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 766/75

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Obergutachtens zur Glaubwürdigkeit

    Der Tatrichter ist zwar nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen (BGH, Urteile vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - und vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74).
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